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Dokument-ID: 630185
2 Begriff und Zielsetzung des Unternehmensreorganisationsrechts
Mitunter tritt der Fall ein, dass ein Unternehmen in eine Lage gerät, welche wirtschaftlich bedenklich ist, aber noch nicht die Voraussetzungen für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (IO) erfüllt.