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Dokument-ID: 890501
3.4.2 Verzugszinsen
Bei der Berechnung der Verzugszinsen ist wiederum zu unterscheiden, ob der Schuldner Verbraucher oder Unternehmer ist. Zwischen Unternehmern richten sich die Verzugszinsen nach § 456 UGB und liegen derzeit bei 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz kann sich halbjährlich ändern und wird von der Österreichischen Nationalbank halbjährlich verlautbart. Für die Vereinbarung eines höheren Zinssatzes ist zu prüfen, ob diese nicht „gröblich benachteiligend“ ist, dh eine sachliche Rechtfertigung für eine höhere Verzinsung tatsächlich vorliegt.