© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 890506

Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.4 Zurückbehaltungsverbot

Grundsätzlich gilt bei entgeltlichen Verträgen in der Regel das so genannte „Zug um Zug Prinzip“: Jeder Vertragspartner hat daher seine Leistung Zug um Zug gegen die Gegenleistung des anderen Vertragspartners zu erbringen. Hat also ein Partner seine eigene Leistung nicht erbracht, kann der andere seine Leistung verweigern. Dieser Umstand führt gerade bei Werkverträgen bzw bei der Erbringung von Dienstleistungen häufig zu Streitfällen, da der Einwand des Kunden, es liege eine mangelhafte Erfüllung vor, sich auf die Fälligkeit des Werklohnes auswirkt. Die Grenze findet sich anhand der OGH-Judikatur in einem allgemeinen Schikaneverbot. Schikanös ist daher die Zurückbehaltung in der Regel dann, wenn die Verbesserungskosten für den Mangel zum einbehaltenen Werklohn in einem krassen Missverhältnis stehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sanierung von Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop