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Dokument-ID: 295125
4.3.1 Betrieblicher Brandschutz auf Baustellen
Regelungsgegenstand sind die Baustelle und ihr gesamtes Umfeld. Notwendige Regelungen müssen frühzeitig, zweckmäßig schon mit der Planung und Ausschreibung einer Baumaßnahme erfolgen, damit die Rahmenbedingungen allen später am Bau eingesetzten Firmen und auch deren Mitarbeitern von Anfang an bekannt sind.