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Dokument-ID: 246868
1.3.1 Brandabschnittsbildung
Brandabschnitte – Begriff und Zweck
Die Bildung von Brandabschnitten verfolgt den Zweck, die Ausbreitung von Bränden auf andere Gebäude oder Gebäudeteile zu unterbinden bzw zu erschweren und ist daher ein zentraler Aspekt des baulichen Brandschutzes. Die Brandabschnitte werden hierbei durch brandbeständige Feuer- bzw Brandmauern und Decken begrenzt.