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Dokument-ID: 794712
3.8.6 Brandfallsteuerungen – Lüftungsanlagen
Abschaltungen von Lüftungsanlagen
Im Brandfall sollen Lüftungsanlagen zur Raumklimatisierung abgeschaltet werden, um einerseits eine Rauchverschleppung in nicht betroffene Räume zu verhindern und andererseits deckennahe Rauchschichten nicht zu verwirbeln (bei Vorhandensein einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage).