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1.4.2 Haftung von Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte sind Brandschutzorgane gem ÖNORM F 1000 und TRVB 119. Sie müssen über die Grundausbildung als Brandschutzwart hinaus ein weiteres Modul gem TRVB absolvieren. Sie sind für die Durchführung der erforderlichen Brandverhütungsmaßnahmen im Unternehmen geschult. In der Ausbildung werden jene Kenntnisse vermittelt, die die eigenverantwortliche Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte überhaupt erst ermöglichen. Die Ausbildung wird nach absolvierter schriftlicher Prüfung im Brandschutzpass eingetragen. Die Ausbildung darf nur an akkreditierten Ausbildungsinstituten erfolgen und ist hinsichtlich des Inhaltes und der Prüfungsvoraussetzungen detailliert geregelt.