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Neu Dokument-ID: 707618

Redaktion FORUM Media - Karl Hofbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Kennzeichnung nach KennV

Schilder mit Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- oder Hinweiszeichen sind zu verwenden:

  • Zur Kennzeichnung von sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen, wie insbesondere von
    • Fluchtwegen,
    • Erste-Hilfe-Einrichtungen oder
    • Mitteln zur Brandbekämpfung
  • Zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen wie
    • Umfüllstationen bzw Lagereinrichtungen für Chemikalien
    • bestehende Absturzgefahren
    • Stolpergefahren
    • Verkehrswege von Flurfördergeräten etc

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