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Dokument-ID: 707618
6.1 Kennzeichnung nach KennV
Schilder mit Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- oder Hinweiszeichen sind zu verwenden:
- Zur Kennzeichnung von sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen, wie insbesondere von
- Fluchtwegen,
- Erste-Hilfe-Einrichtungen oder
- Mitteln zur Brandbekämpfung
- Zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen wie
- Umfüllstationen bzw Lagereinrichtungen für Chemikalien
- bestehende Absturzgefahren
- Stolpergefahren
- Verkehrswege von Flurfördergeräten etc