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Dokument-ID: 1145323
12.3 Virtual Reality bei Evaluierung und Training
Die Technologie der virtuellen Realität (VR) wird in vielen unterschiedlichen Bereichen verwendet und eingesetzt. Im Arbeitnehmerschutz ist insbesondere die Visualisierung von Produkten und Prozessen sowie deren Analyse, die Evaluierung und Validierung von Prozessen sowie das Training von besonderem Interesse. Auch die Durchführung einer Arbeitsplatzevaluierung bzw Gefahrenanalyse für den Arbeitgeber oder die Gestaltung der Risikobeurteilung für den Hersteller und Inverkehrbringer sind Aufgabenfelder für die Anwendung der virtuellen Realität.