© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1115117

Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.1 Zuständigkeiten und Koordinationspflichten auf Baustellen

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz definiert die Verantwortlichen für Baustellen wie folgt:

  • Bauherr: eine natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag ein Bauwerk ausgeführt wird
  • Projektleiter: eine natürliche oder juristische Person, die vom Bauherrn mit der Planung, der Ausführung oder der Überwachung der Ausführung des Bauwerks beauftragt ist. Als Projektleiter kann auch ein fachkundiger Dritter bestellt werden, der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn durchführt.
  • Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Vorbereitungsphase (Planungskoordinator): eine natürliche oder juristische Person, die vom Bauherrn oder Projektleiter mit der Durchführung der Aufgaben für die Vorbereitungsphase des Bauwerks betraut wird
  • Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Ausführungsphase (Baustellenkoordinator): eine natürliche oder juristische Person, die vom Bauherrn oder Projektleiter mit der Durchführung der Aufgaben für die Ausführungsphase des Bauwerks betraut wird

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schulung und Unterweisung im Brandschutz in unserem Shop! Zum Shop