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3.5.10 Amtswegige Anordnung zur Löschung auch ohne Antrag der betroffenen Person
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit einem geplanten Unterstützungsprogramm für Einwohner, die zu einer von der COVID‑19-Pandemie gefährdeten Gruppe gehörten und bestimmte Bedingungen erfüllten, wandte sich die Verwaltung Újpest an die Ungarische Staatskasse und an eine Regierungsbehörde, um die zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlichen personenbezogenen Daten (ua grundlegende Identifizierungsdaten und Sozialversicherungsnummern) zu erhalten. Die Staatskasse und die Regierungsbehörde übermittelten in der Folge die Daten. Die Verwaltung Újpest fasste die erhaltenen Daten in einer Datenbank zusammen und erstellte für jeden Datensatz eine individuelle Kennung und einen Strichcode.