© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1233537

Wolfgang Mader | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.8.4 Betriebliche E-Mail: Private Nutzung strikt untersagt

Wenn ein Unternehmen die Privatnutzung des betrieblichen E-Mail-Dienstes vollständig und wirksam untersagt (klare Policy, kommuniziert, kontrolliert), gilt der Arbeitgeber in der Regel nicht als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten. Damit findet das Fernmeldegeheimnis grundsätzlich keine Anwendung auf den Arbeitgeber. Zugriffe des Arbeitgebers auf dienstliche E-Mails können dann unter den Regeln des Beschäftigtendatenschutzes (DSGVO + nationales Recht) zulässig sein – sofern sie erforderlich, verhältnismäßig, zweckgebunden, dokumentiert und mitbestimmt (DE) bzw kollektiv vereinbart (AT) sind. Eine Vollüberwachung ist unzulässig; es gelten strenge Grenzen für Anlass, Umfang und Dauer der Kontrolle. Die rechtliche Ausgangslage ist in behördlichen Orientierungshilfen konkretisiert (DE: DSK-Orientierungshilfe; AT: WKO-Leitfaden).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Unterweisungsvorlagen Datenschutz in unserem Shop! Zum Shop