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Jan-Thorsten Malacek | Judikatur | Leitsatz

3.1.8 DSGVO und Ersatz von immateriellen Schäden

Sachverhalt

Die österreichische Post AG sammelte über mehrere Jahre die Daten von Millionen Menschen und errechnete daraus unter anderem Parteiaffinitäten. Wegen der darin liegenden Verletzung der DSGVO verlangte der Kläger von der Post Schadenersatz. Durch den rechtswidrigen Umgang mit den personenbezogenen und sensiblen Daten wurde bei ihm Ungemach ausgelöst, worin ein immaterieller Schaden zu sehen sei. Das Erstgericht (LG Feldkirch) gab ihm Recht und sprach ihm einen Betrag in Höhe von EUR 800,– zu.

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