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Harald Straub | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Informationspflichten

Überblick über gesetzliche Informationspflichten von Unternehmen im Electronic Business

Vorschrift

Pflichten

§ 14 UGB

Für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen gilt die Informationspflicht gemäß Unternehmensgesetzbuch.

§ 63 GewO

Die Informationspflichten auf der Website für nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen regelt die Gewerbeordnung.

§ 25 MedienG

Abhängig vom veröffentlichten Inhalt kommt das Mediengesetz zum Tragen.

§ 5 ECG

Für kommerzielle Webpräsenzen müssen laut E-Commerce-Gesetz allgemeine Unternehmensinformationen bekannt gegeben werden.

§ 6 ECG

Durch das E-Commerce-Gesetz muss Werbung als solche erkennbar sein.

§ 9 ECG

Vorgaben für Webshops sind im E-Commerce-Gesetz definiert.

§ 19 AStg und § 4 Abs 1 Z 19 FAGG

Angabe einer alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wird durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geregelt. Wie beim Webshop!

Art 13 und Art 14 DSGVO

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Art 33 DSGVO

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Art 37 DSGVO

Kriterien für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

§ 107 TKG

Der Umgang mit unerbetenen Nachrichten wird im Telekommunikationsgesetz geregelt.

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