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9.1 Informationspflichten
Überblick über gesetzliche Informationspflichten von Unternehmen im Electronic Business
Vorschrift | Pflichten |
§ 14 UGB | Für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen gilt die Informationspflicht gemäß Unternehmensgesetzbuch. |
§ 63 GewO | Die Informationspflichten auf der Website für nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen regelt die Gewerbeordnung. |
§ 25 MedienG | Abhängig vom veröffentlichten Inhalt kommt das Mediengesetz zum Tragen. |
§ 5 ECG | Für kommerzielle Webpräsenzen müssen laut E-Commerce-Gesetz allgemeine Unternehmensinformationen bekannt gegeben werden. |
§ 6 ECG | Durch das E-Commerce-Gesetz muss Werbung als solche erkennbar sein. |
§ 9 ECG | Vorgaben für Webshops sind im E-Commerce-Gesetz definiert. |
§ 19 AStg und § 4 Abs 1 Z 19 FAGG | Angabe einer alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wird durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geregelt. Wie beim Webshop! |
Art 13 und Art 14 DSGVO | Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung. |
Art 33 DSGVO | Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung. |
Art 37 DSGVO | Kriterien für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung. |
§ 107 TKG | Der Umgang mit unerbetenen Nachrichten wird im Telekommunikationsgesetz geregelt. |