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Harald Straub | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Entwicklung und Betrieb eines Webshops

Überblick über gesetzliche Pflichten beim Betrieb eines Webshops

Vorschrift

Pflichten

§ 14 UGB

Für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen gilt die Informationspflicht gemäß Unternehmensgesetzbuch.

§ 63 GewO

Die Informationspflichten auf der Website für nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen regelt die Gewerbeordnung.

§ 25 MedienG

Abhängig vom veröffentlichten Inhalt kommt das Mediengesetz zum Tragen.

§ 5 ECG

Für kommerzielle Webpräsenzen müssen laut E-Commerce-Gesetz allgemeine Unternehmensinformationen bekannt gegeben werden.

§ 6 ECG

Durch das E-Commerce-Gesetz muss Werbung als solche erkennbar sein.

§ 9 ECG

Vorgaben für Webshops sind im E-Commerce-Gesetz definiert.

§ 19 AStg und § 4 Abs 1 Z 19 FAGG

Angabe einer alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wird durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geregelt. In dem Satz fehlt mM der Artikel zu Beginn oä.

Art 37 DSGVO

Benennung eines Datenschutzbeauftragten laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

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