© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1076800

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.7.4 Epidemiegesetz und Datenschutzrecht im betrieblichen Kontext

Der Anzeigepflicht unterliegen die Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle iZm den in § 1 Epidemiegesetz 1950 • [Fußnote: Epidemiegesetz 1950, StF: BGBl 186/1950 idgF. aufgezählten Krankheiten und Infektionen. Die anzeigeverpflichteten Personen bzw Einrichtungen sind in § 3 Epidemiegesetz 1950 taxativ aufgezählt und umfassen vorwiegend Ärzte und Personal im Gesundheitswesen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Unterweisungsvorlagen Datenschutz in unserem Shop! Zum Shop