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Dokument-ID: 1088581
3.6.11 Kurze Handyvideos können zu Beweiszwecken zulässig sein
Sachverhalt
In einem verbalen Streit greift eine Frau zum Handy, um ein einige Sekunden langes Video anzufertigen. Sie möchte damit die wüsten Beschimpfungen ihrer Gesprächspartnerin zu Beweiszwecken aufnehmen. Der OGH beschäftigte sich mit drei unterschiedlichen Begehren zu dieser Thematik.