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Neu Dokument-ID: 1076803

Teresa Maria Atzelsdorfer | Judikatur | Leitsatz

3.6.7 Monatelange geheime Überwachung ist nicht gerechtfertigt durch bloßen Verdacht der Erschleichung eines Eintrittsrechts

Sachverhalt

Der Vermieter eines Mehrparteienhauses in Wien hegte den Verdacht, dass sich ein Mann – obwohl er bereits seit Jahrzehnten ausgezogen ist – eine günstige Wohnmöglichkeit erschleichen wollte. Daraufhin hat entweder der Vermieter oder der Hauseigentümer unauffällig eine Videokamera installiert, welche auf eine Tür gerichtet war, über die der Zutritt zur Wohnung der Mutter des Mannes und einer weiteren Wohneinheit möglich ist. Die Kamera war bis 16. Mai 2018 installiert und Vermieter und Eigentümer trugen diverse Aktivitäten des Mannes in eine Tabelle ein. Ihr Verdacht bestätigte sich, als die Mieterin der Wohnung, die Mutter des Mannes, im März 2018 verstarb und dieser sodann den günstigen Mietvertrag seiner Mutter übernehmen wollte. Er habe schließlich mit seiner Mutter im gemeinsamen Haushalt gewohnt und dürfe daher die Wohnung behalten.

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