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Dokument-ID: 1140224
3.3.8 Pseudonymisierung – EuG bekräftigt risikobasierten Ansatz
Vorgeschichte
Im Rahmen des Verfahrens zur Abwicklung eines Kreditinstituts holte der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) online Stellungnahmen von Anteilseignern und Gläubigern ein. Dazu verschickte der SRB per E-Mail an die hierzu berechtigten Anteilseigner und Gläubiger einen persönlichen Link, mit dem diese über das Internet Zugang zu einem Fragebogen erhielten.