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Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Rechtliche Aspekte der Cyberkriminalität

Laut dem jährlich veröffentlichten Cybercrime Report des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2020 insgesamt 35.915 Fälle von „Cyberkriminalität“, also (allgemein gesprochen) strafbare Handlungen, die mit digitalen Systemen und Netzwerken begangen werden oder dagegen gerichtet sind, angezeigt (vgl Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, Cybercrime Report 2020, S 26). Damit liegt die Anzahl der angezeigten Fälle, dem langjährigen Trend folgend, einmal mehr deutlich über der des vorangegangenen Jahres (28.439 angezeigte Fälle in 2019).

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