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3.1.11 Schuldspruch wegen Verstoß gegen das Erleichterungsgebot nach Art 12 Abs 2 DSGVO
Pflichten des Verantwortlichen nach Art 12 DSGVO und Konsequenzen der Nichtbefolgung
Sachverhalt
Der vorliegende Fall betrifft ein Verwaltungsstrafverfahren gegen ein Unternehmen, das als Adresshändler tätig war, und aufgrund des Verdachts, systematisch die Betroffenenrechte gemäß der DSGVO verletzt zu haben, von der Datenschutzbehörde zur Rechenschaft gezogen wurde. Der Vorwurf lautet, dass das Unternehmen durch die obligatorische Nutzung eines Web-Kontaktformulars zur Bearbeitung von Anfragen die Ausübung dieser Rechte unzulässig eingeschränkt habe. Trotz der Implementierung eines Kontrollsystems und der Behauptung, alle Anfragen fristgerecht bearbeitet zu haben, stellte die Behörde fest, dass durch die Einschränkung der Kommunikationswege und die unzureichende Information über alternative Kontaktmöglichkeiten die Rechte der Betroffenen verletzt wurden.