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Dokument-ID: 1055329
3.6.4 Unzulässige Anführung der privaten Wohnadressen auf Ladungen zu Bauverhandlungen
Sachverhalt
Aufgrund ihrer Eigenschaft als Nachbarn iSd Stmk BauG wurden die Beschwerdeführer von der Beschwerdegegnerin als Baubehörde zur Bauverhandlung geladen. Die Ladung enthielt die Namen wie auch die Adressen der Beschwerdeführer. Ebenso wurde die Bauverhandlung im elektronischen Amtsblatt verlautbart und als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Daher entstand eine Verknüpfung der Namen mit den privaten Wohnadressen bei einer Eingabe der Namen in Google.