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Dokument-ID: 1076801
3.5.9 Unzulässige Datenlöschung während laufendem Auskunftverfahren
Sachverhalt
Eine Versicherungsmaklergesellschaft verarbeitete die personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer verlangte von ihr datenschutzrechtliche Auskunft. Im Ermittlungsverfahren hat sich ergeben, dass die Versicherungsmaklergesellschaft nach Einlagen des Antrags auf Auskunft sämtliche Daten des Beschwerdeführers vernichtete. Im Anschluss gab sie dem Beschwerdeführer eine Negativauskunft: Sie teilte ihm mit, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.