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Neu Dokument-ID: 1055344

Teresa Maria Atzelsdorfer | Judikatur | Leitsatz

3.6.6 Videoüberwachung bei einem Kebab-Stand ohne Kennzeichnung erfasst auch die gegenüberliegende Straße und Tankstelle

1. Kennzeichnung

Das BVwG verweist in seinem Erkenntnis auf die Informationspflicht der betroffenen Person bei Erhebung von personenbezogenen Daten (Art 13 DSGVO) und weiters auf die European Data Protection Board Leitlinien (Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices, 10.07.2019), wonach ein „geschichteter Zugang“ zur Information möglich ist: Zunächst sollte die wichtigste Information zur Videoüberwachung in einem Warnhinweis dargestellt werden. Weitere notwendige Informationen können sozusagen als zweite Schicht mit anderen Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

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