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Dokument-ID: 1079170
10.4 Wann liegen „Gesundheitsdaten“ vor?
Bei „Gesundheitsdaten“ handelt es sich um eine spezielle Kategorie personenbezogener Daten. Durch ihren Bezug auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person geben sie Aufschluss auf den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person. Es ist prinzipiell von einer weiten Auslegung auszugehen.