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Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Was fällt unter Cybercrime im engeren Sinn?

Im engeren Sinn umfasst Cybercrime strafbare Handlungen, die sich in irgendeiner Form gegen ein digitales System oder Netzwerk richten (etwa das klassische Hacking als widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem iSd § 118a StGB). Das österreichische Strafrecht kennt mehrere Straftatbestände, die sich gezielt mit verschiedenen Ausprägungen der digitalen Kriminalität im engeren Sinn befassen. Einige dieser Straftatbestände sind dabei für die Beschreibung cyberkrimineller Handlungen gegen Unternehmen zentral.

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