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Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Was fällt unter Cybercrime im weiteren Sinn?

Unter Cybercrime im weiteren Sinn fallen strafbare Handlungen, die mithilfe digitaler Systeme oder Netzwerke begangen werden, sich dabei aber nicht in erster Linie gegen solche Systeme und Netzwerke richten. Das österreichische Strafrecht kennt mehrere Straftatbestände, die zwar in erster Linie mit Blick auf die analoge Kriminalität normiert wurden, die aber auch auf cyberkriminelle Handlungen im weiteren Sinn anwendbar sein können (zB der so genannte „CEO Fraud“ als Betrug iSd § 146 StGB).

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