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Neu Dokument-ID: 1100512

Jan-Thorsten Malacek | Judikatur | Leitsatz

3.2.12 Wiener Contact Tracing Verordnung – Gesetzwidrigkeit mangels nachvollziehbarer Entscheidungsgrundlagen

Ausgangslage

Mit 28.09.2020 trat die auf § 5 Abs 3 EpidemieG gestützte Contact Tracing Verordnung des Magistrats der Stadt Wien in Kraft (ABl 41/2020). Dadurch wurden Gastronomiebetreiber verpflichtet, bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalls auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde Auskunft über Kundendaten (Vorname, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Tischnummer) zu erteilen. Der Antragsteller begehrte per Individualantrag die Aufhebung der Verordnung durch den VfGH.

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