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2.1.1 Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“
Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ regelt die wesentlichen Mindestanforderungen an den Brandschutz von Gebäuden. Sie soll die Brandschutzstandards von Gebäuden für alle österreichischen Bundesländer vereinheitlichen. Durch die getroffenen Festlegungen soll gewährleistet werden, dass die Tragfähigkeit des Bauwerkes im Brandfall erhalten bleibt sowie die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowohl innerhalb des Bauwerkes als auch auf andere Bauwerke verhindert wird. Weiters werden Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sowie Vorkehrungen für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr beschrieben.