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1 Rechtsgrundlagen, Pflichten der Arbeitgeber/innen, Gefahrenevaluierung
Arbeitgeber/innen sind nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG verpflichtet, für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen zu sorgen. Zu diesem Zweck sind nicht nur konkrete gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, sondern von Arbeitgeber/innen auch eine umfassende Ermittlung und Beurteilung aller Gefahren durchzuführen, denen seine/ihre Arbeitnehmer/innen bei der Verrichtung ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sein könnten. Werden solche Gefahren im Zuge der Evaluierung festgestellt, sind Maßnahmen festzulegen, mit denen eine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen verhindert wird. Die Einhaltung der Bestimmungen der Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012, ergänzt durch die Maßnahmen, die im Zuge der Evaluierung festgelegt werden, schützen die Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom. Wenn erforderlich, sind für die Festlegung von konkreten Schutzmaßnahmen elektrotechnische Normen oder anerkannte Regeln der Technik heranzuziehen. Dazu gehören vor allem die OVE E 8101:2019-01-01 betreffend die sichere Errichtung von Niederspannungsanlagen und die ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2014-10-01 „Betrieb von elektrischen Anlagen“, die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen enthält.