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Druckgeräteüberwachungsverordnung
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über sicherheitstechnische Bestimmungen für Prüfungen bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes von Druckgeräten (Druckgeräteüberwachungsverordnung – DGÜW-V) ist für Dampfkessel, Druckbehälter und Rohrleitungen gültig und legt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb fest. Sie schreibt vor, dass alle Druckgeräte regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden müssen. Diese wiederkehrenden Prüfungen sowie die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands, die Bewertung der Sicherheit und die ordnungsgemäße Dokumentation müssen vom Betreiber:innen oder einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Sachkundige gemäß DGÜW-V führen diese Arbeiten bei Druckgeräten mit geringem Gefahrenpotenzial eigenverantwortlich durch.