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Dokument-ID: 1032195
2.1.2 Elektriker/Elektrotechniker
Begriff „Elektriker“, Begriff „Elektrotechniker“
Die Begriffe „Elektriker“ oder „Elektrotechniker“ werden in Österreich als Berufsbezeichnung für eine Person verwendet, die die fachliche Qualifikation für das Errichten und den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel besitzt.