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Sophie Rendl | Glossar

Elektrofachkraft

Gem § 3 Abs 1 Z 1 der Elektroschutzverordnung ist eine Elektrofachkraft eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen, sodass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.

Arbeiten an elektrischen Anlagen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder zumindest unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Es darf nur gearbeitet werden, wenn die 5 Sicherheitsregeln eingehalten sind, nämlich Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen jedenfalls in Hochspannungsanlagen und auch in anderen Anlagen, wenn in diesen die Gefahr besteht, dass die Anlage unter Spannung gesetzt wird, benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Arbeiten unter Spannung dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Spezialausbildung erhalten haben; weiters sind schriftliche Arbeitsanweisungen zu erstellen. Auf die Spezialausbildung bzw die schriftlichen Arbeitsanweisungen kann verzichtet werden, wenn die Gefahrenbeurteilung ergibt, dass trotzdem sicher gearbeitet werden kann.

Bei Brand- oder Explosionsgefahr darf nicht unter Spannung gearbeitet werden; abhängig von der Witterung sind die Arbeiten einzuschränken oder einzustellen. Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung sind in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.