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Dokument-ID: 1032197
2.1.3 Elektrotechnisch unterwiesene Personen
Die Anforderungen, die man an eine so genannte „elektrotechnisch unterwiesene Person“ stellt, sind keinesfalls so hoch wie bei einem „Elektriker“ bzw einem „Elektrotechniker“. Verlangt werden nur Kenntnisse, die die Aufgaben, die an die elektrotechnisch unterwiesene Person übertragen worden sind, voraussetzen.