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Elektrotechnischer Laie
Die Elektroschutzverordnung (ESV) legt Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor den Gefahren des elektrischen Stroms fest. In § 1 Abs 3 ESV werden die Begriffe Elektrofachkraft und elektrotechnisch unterwiesene Person definiert. Eine Elektrofachkraft ist in der Lage, Gefahren zu erkennen und zu vermeiden, während eine elektrotechnisch unterwiesene Person lediglich in der Lage ist, Gefahren zu vermeiden.
Daraus folgt, dass Personen, die weder als Elektrofachkraft noch als elektrotechnisch unterwiesene Person qualifiziert sind, gemäß Elektrotechnikrecht als Laien gelten.