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Neu Dokument-ID: 453315

Patricia Jenner - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Ersthelfer/innen auf Baustellen

§ 31 Abs 5 BauV

Nach der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) hat jede/r Arbeitgeber/in für die notwendige Anzahl an ausgebildeten Ersthelfer/innen entsprechend der Anzahl der von ihm/ihr auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer/innen zu sorgen.

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