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Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.3 Erweiterte Löschhilfe

Erweiterte Löschhilfe – Definition

Die TRVB 001 „Definitionen“ versteht unter Erweiterter Löschhilfe die Gesamtheit jener Löschmaßnahmen, die vor Eintreffen der Feuerwehr entsprechend einem bestehenden Organisationsschema von hiefür geschulten und hiezu bestimmten Personen mit Löschgeräten durchgeführt werden können.

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