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Dokument-ID: 1154420
3.2 Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften für Drohnen
Für Drohnen gelten europäische Vorschriften: Seit dem 31. Dezember 2020 gilt die EU-Drohnenverordnung, die bis 2023 schrittweise umgesetzt wird. Sie führte zwei grundlegende neue Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet.