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Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.4 Löschmittelbehälter für Pulverlöscher

Druckgeräteüberwachungsverordnung

Mit einer Änderung der Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) im Juni 2015 wurden Sonderbestimmungen für Löschmittelbehälter für Pulverlöscher und die Art ihrer Überwachung eingeführt, die alle bisher verwendeten speziellen Prüfprogramme für diese Behälter ersetzen. Diese Bestimmungen gelten für Löschmittelbehälter für Pulverlöscher mit einem Druckinhaltsprodukt von mehr als 1.000 bar × Liter einschließlich ihrer Ausrüstung. Sie gelten sowohl für Löschmittelbehälter, die dauernd unter Druck stehen, als auch für solche, die nur im Einsatzfall druckbeaufschlagt werden.

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