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2.3.2 Notbeleuchtungssysteme – rechtliche und technische Grundlagen
Damit sich Personen bei einem Stromausfall in einer baulichen Anlage orientieren und diese gegebenenfalls sicher und rasch verlassen können, sind bestimmte Gebäude und Arbeitsstätten mit einer von der allgemeinen Beleuchtung separaten Not- und Sicherheitsbeleuchtung mit eigener Stromversorgung auszustatten. Eine Notbeleuchtung mit an geeigneten Stellen angebrachten Not- und Sicherheitsleuchten sowie Sicherheitszeichen ist daher fixer Bestandteil der lebensrettenden Maßnahmen innerhalb eines Gebäudes, indem die Fluchtwege klar und unmissverständlich gekennzeichnet sind.