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Albert Scherzer | Glossar

Nullung

Nullung (auch „klassische Nullung“ genannt) ist eine historische Bezeichnung für eine Schutzmaßnahme in Elektroinstallationen, bei der die Gehäuse und leitfähigen berührbaren Teile elektrischer Geräte mit dem Neutralleiter („Nullleiter“) verbunden werden. Dieser Neutralleiter ist seinerseits an der Stromquelle geerdet. Im Fehlerfall – beispielsweise, wenn eine stromführende Ader im Gerät das Metallgehäuse berührt – bildet die Nullung einen Kurzschluss über den Neutralleiter, wodurch ein hoher Fehlerstrom fließt. Dieser Fehlerstrom lässt Sicherungen oder Leitungsschutzschalter schnell auslösen, sodass die Spannungsversorgung des fehlerhaften Geräts automatisch abgeschaltet wird und keine gefährliche Berührungsspannung am Gehäuse anliegt. Die Nullung war in älteren TN-Netzen (Netzsystem mit gemeinsamem Neutral- und Schutzleiter, TN-C-System) die übliche Schutzvorkehrung gegen elektrischen Schlag bei indirektem Berühren. Ihr Vorteil lag in der einfachen Realisierung ohne separate Erdungsleitung zum Gerät; jedoch erfordert sie gute Leitfähigkeitsverbindungen und birgt Risiken, falls der Neutralleiter unterbrochen wird (dann kann das Gehäuse unter Spannung stehen, ohne dass eine Abschaltung erfolgt). In modernen Installationen wird statt der klassischen Nullung das TN-S-System bevorzugt, bei dem Schutzleiter (PE) und Neutralleiter (N) getrennt geführt werden, kombiniert mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schaltern) für erhöhten Personenschutz. In Österreich ist der Begriff Nullung nach wie vor in Vorschriften zu finden: § 4 der Elektroschutzverordnung 2012 nennt die Nullung als eine mögliche Fehlerschutzmaßnahme in Bestandsanlagen. Neuanlagen ab 2010 werden jedoch im Regelfall mit separater Erdung und FI-Schutz ausgeführt. Umgangssprachlich wird der Ausdruck „Nullung“ heute kaum mehr für neue Systeme verwendet, bleibt aber wichtig, um ältere Installationen und deren Schutzkonzept zu beschreiben.