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Dokument-ID: 1032193
2.1.1 Pflichten und Sorgfaltsmaßstab für Elektrotechniker
Die im Bereich der Elektrotechnik eingesetzten Personen führen im Rahmen ihrer Arbeit Tätigkeiten aus, die für die Elektrosicherheit von wesentlicher Bedeutung sind. Bei diesen Personen handelt es sich um Elektriker bzw Elektrotechniker, elektrotechnisch unterwiesene Personen sowie Lehrlinge.