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Albert Scherzer | Glossar

Schutzkleinspannung

Schutzkleinspannung bezeichnet ein elektrisches Spannungsniveau, das so niedrig ist, dass bei Berührung unter Normalbedingungen kein gefährlicher Strom durch den menschlichen Körper fließen kann. Konkret sprechen die Normen von Kleinspannung im Schutzkleinspannungs-Bereich, wenn die Nennspannung maximal 50 Volt Wechselspannung (AC) oder 120 Volt Gleichspannung (DC) beträgt (bei speziellen Bedingungen, etwa feuchter Umgebung, gelten noch niedrigere Grenzwerte). Das Konzept der Schutzkleinspannung – auch als Sicherheitskleinspannung bekannt – wird als Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag eingesetzt: Anstatt auf Isolierung oder Abschaltung angewiesen zu sein, wird die Spannung so weit reduziert, dass eine Berührung für Menschen in der Regel ungefährlich bleibt. Realisiert wird dies meist durch Trenntransformatoren oder durch batteriegespeiste Stromquellen, die sicher vom Netz getrennt sind. Man unterscheidet verschiedene Ausprägungen: SELV (Safety Extra Low Voltage, sichere elektrische Kleinspannung ohne Erdverbindung) und PELV (Protective Extra Low Voltage, Schutzkleinspannung mit Erdverbindung eines Pols oder des Stromkreises) sind hierbei gängige Konzepte. Typische Anwendungen der Schutzkleinspannung finden sich etwa bei Glocken- und Sprechanlagen (üblich sind 8 V AC–12 V AC), in Spielzeug (zB Modelleisenbahnen mit 12 V DC), bei Handwerkzeugen für besondere Umgebungen (wie 42 V Baumaschinenbeleuchtung) oder in Schwimmbadleuchten (12 V). Durch die geringe Spannung wird das Risiko eines gefährlichen Stromschlags stark reduziert. Dennoch müssen auch Schutzkleinspannungs-Systeme bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen – etwa eine zuverlässige Trennung vom 230-V-Netz mittels Transformator gemäß ÖVE-Normen – damit nicht durch einen Fehler höhere Spannungen auf die Kleinspannungsseite gelangen. In der Elektrotechnik wird die Schutzkleinspannung als eigenständige Schutzmaßnahme (Fehlerschutz) anerkannt und ist in den einschlägigen Vorschriften (zB § 4 Elektroschutzverordnung) als solche aufgeführt.