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6.8.6 Sicherungsmaßnahmen bei der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz
Für den Fall, dass persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz verwendet wird, dann ist bzw sind auch geeignete Anschlageinrichtungen anzubringen bzw müssen diese vor Ort vorhanden sein. Das stellt in der Praxis die größte Herausforderung dar, denn oftmals verfügen bestehende Dächer nicht über geeignete Anschlageinrichtungen. Bei der Errichtung von neuen Dächern ist die Sachlage mitunter eine andere, weil oftmals die Genehmigungsbehörden in Form eines Bescheides auch die Einhaltung der ÖNORM B 3417 (Planung und Ausführung von Sicherheitsausstattungen auf Dächern) vorschreiben.