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Dokument-ID: 984180
5 Übungen im Arbeitnehmerschutz
Im Arbeitnehmerschutz sind in bestimmten Fällen die Arbeitgeber nach dem ASchG oder den Verordnungen zum ASchG dazu verpflichtet, zusätzlich und vertiefend zur Unterweisung Übungen durchzuführen. Im Folgenden eine übersichtsweise Darstellung nach der Arbeitsstättenverordnung (AStV), der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) sowie der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) und der Tagbauarbeitenverordnung (TAV).