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Nikolaus Sauerschnig - Jakob Stadler | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Übungen nach der Arbeitsstättenverordnung

In der AStV sind in den folgenden Fällen Übungen der Arbeitnehmer vorgeschrieben:

Alarmeinrichtungen (§ 12 Abs 3 AStV)

Sind in einer Arbeitsstätte Alarmeinrichtungen behördlich vorgeschrieben, müssen mindestens jährlich während der Arbeitszeit Alarmübungen durchgeführt werden. Über die Durchführung sind Aufzeichnungen zu führen.

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