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Brigitte-Cornelia Eder - Daniel Krätschmer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Unterweisung – Grundlagen

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) legt fest, dass Unterweisungen durchgeführt werden müssen. Wie diese im Detail aussehen müssen, ist jedoch nicht genau definiert. Allgemein gesagt zielt die Unterweisung vor allem auf verhaltens- und handlungsbezogene Anweisung ab und ist eine besondere Form der Schulung. Sie bezieht sich auf einen konkreten Arbeitsplatz bzw auf einen konkreten Aufgabenbereich des Mitarbeiters. Inhalt ist die Sicherheit und der Gesundheitsschutz. Viele Arbeitgeber vermischen oft die Begriffe Unterweisung und Schulung. Der größte Unterschied zu einer einfachen Schulung ist die nachweisliche Kontrolle der Unterwiesenen. Ansonsten ist die Vorgehensweise ident.

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