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Sophie Rendl | Glossar

Verbindliche Normen im Bereich der Elektrotechnik

Es gibt zahlreiche verbindliche Normen im Bereich der Elektrotechnik, die in einer Übersichtlichkeit hier angeführt werden soll.

Die Gewerbeordnung (GewO) bildet die gesetzliche Grundlage für die gewerbsmäßige Ausübung von Tätigkeiten. In § 82b wird eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung von Betriebsanlagen durch den Betreiber gefordert.

Das österreichische Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG) ist die wichtigste grundlegende Rechtsvorschrift für den „technischen und hygienischen Arbeitnehmerschutz“ in Österreich.

Die Elektroschutzverordnung (ESV) gilt für elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel. Die festgelegten Prüffristen variieren zwischen einem und zehn Jahren, abhängig von der Art der Anlage und der Beanspruchung.

Die Arbeitsmittelverordnung (AMVO) gilt für Arbeitsstätten, auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen, die unter das ASchG fallen. Prüfaufgaben und Fristen für definierte Arbeitsmittel werden hier eindeutig festgelegt.

Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) behandelt detailliert elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Das Elektrotechnikgesetz und die nachfolgenden Verordnungen sind als verbindliche Dokumente zu betrachten:

  • ETV 2002
  • ETV 2002/A1 (2006)
  • ETV 2002/A2 (2010)

Verbindliche Errichtungs- und Betriebsvorschriften sind:

  • ÖVE EN 50110: Betrieb von elektrischen Anlagen
  • ÖVE-EN1: Errichtung elektrischer Anlagen bis 1.000 VAC bzw 1.500 VDC (nur mehr bestimmte Teile)
  • ÖVE/ÖNORM E 8001: Errichtung elektrischer Anlagen bis 1.000 VAC bzw 1.500 VDC
  • ÖVE/ÖNORM E 8002: Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in Geb. für Menschenansammlungen
  • ÖVE/ÖNORM E 8007: Starkstromanlagen in Krankenhäusern und med. genutzten Bereichen
  • ÖVE/ÖNORM E 8014: Errichtung von Erdungsanlagen bis 1.000 VAC bzw 1.500 VDC
  • ÖVE/ÖNORM E 8049: Blitzschutz baulicher Anlagen
  • ÖVE/ÖNORM E 8065: Errichtung elektr. Anlagen in Ex-Bereichen
  • ÖVE/ÖNORM E 8383: Errichtung elektrischer Anlagen über 1.000 V
  • ÖVE/ÖNORM E 8384: Errichtung von Erdungsanlagen über 1.000 V

Normen im Bereich der Stand der Technik:

  • ÖVE/ÖNORM EN 62305: Blitzschutz
  • ÖVE/ÖNORM EN 60204: Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstungen von Maschinen

Vorschriften über Prüfungsgrundlagen:

  • ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61,62: Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung
  • ÖVE/ÖNORM EN 60079-17: Explosionsfähige Atmosphäre, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen
  • ÖVE/ÖNORM E 8701: Prüfung nach Instandsetzung/Änderung und wiederkehrende Prüfung von elektr. Geräten