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Dokument-ID: 895435
4.4 Wen trifft die Verantwortlichkeit für die Unterweisung?
Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes – und damit auch für die rechtskonforme Vornahme von Weisungen – trifft den Arbeitgeber (vgl ua § 3 ASchG). Er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterwiesen werden bzw sind.