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Dokument-ID: 1084357
1.2.1 Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) Ist eine Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend unterrichtet wurde, sodass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.